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ANREISE

GOLDMÜNZENSHOP

SICHERHEIT
geht vor. Unsere Regeln für den Barankauf

Für unsere Kundschaft, sowie zum Ausbau unseres Angebotes, suchen wir ständig Gold- & Silbermünzen aus aller Welt, aus allen Epochen, in allen Qualitäten
... zu den Ankaufspreisen

Wir sind stets interessiert am Ankauf von Goldschmuck & Altgold in jeglichem Zustand
... zum Edelmetallrechner

NUMISMATIK
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EDELMETALL
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BARRENHERSTELLER
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ALTGOLD
Unter Goldankauf, bzw. Altgoldankauf, versteht man den Ankauf von Gold in Form von Barren-, Münzen- oder Schmuck, Zahngold, Bruchgold. Der Ankaufswert, bzw. Ankaufspreis, orientiert sich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch Edelmetalle, wie Platin, Silber, Palladium, sowie Uhren aus Gold und Silber an.



STRICHPROBE
Die Bestimmung des Goldfeingehaltes erfolgt per Strichprobe, wobei der Ankäufer zuerst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt. Im Anschluss wird mittels Säuren der Feingehalt getestet, bzw. eingegrenzt. Verändert sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur geringfügig, handelt es sich um Gold mit Feingehalt der verwendeten Prüfsäure (8/14/18 Karat). Löst sich der Abrieb auf, bedeutet dies entweder einen tieferen Feingehalt oder unedles Metall (kein Gold).



GAM

Was bedeutet eigentlich GAM? Der Stempel GAM steht für die Bezeichnung < Garantie Metall >. Goldwaren mit einer Legierung unter 375/1000, unter 9 Karat, müssen beim Verkauf innerhalb der Schweiz so gestempelt sein. In der Regel entspricht die Feinheit hier 333/1000. (mehr Goldinfos)



DAS GOLDVRENELI
Das 20 Franken Goldvreneli ist wohl die bekannteste Schweizer Goldmünze. Sie wurde erstmals im Jahre 1897 geprägt. Bis 1949, dem letzten Prägejahr, wurden insgesamt 58,6 Mio. Exemplare dieser beliebten Münze hergestellt. In den Jahren 1911 bis 1922 gelangten zudem 2,6 Mio. 10-Fr.-Vreneli und im Jahre 1925 fünftausend 100-Fr.- Vreneli zur Ausgabe. Während die Vorderseite dieser Münzen praktisch eine Verkleinerung bzw. Vergrösserung des ursprünglichen Vrenelis darstellen, unterscheidet sich deren Rückseite deutlich von der früheren Prägung. Das eigentliche Vreneli bleibt aber das 20 Franken Stück. (mehr Infos zu dieser beliebten Goldmünze)

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

Wichtig, egal wo Sie verkaufen! Die Waage des Ankäufers muss zwingend amtlich geeicht sein. Das gilt auch für Reisende Goldkäufer.


Achten Sie darauf, dass eine geeichte Waage verwendet wird. Wer den Ankauf von Goldschmuck, Silberschmuck, gewerbsmässig betreibt, der ist dazu gesetzlich verpflichtet. Achten Sie immer darauf, dass Sie Einsicht haben, wenn Ihre "Schätze" gewogen werden. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass man nicht ein paar zehntel Gramm "vernachlässigt".



Achten Sie unbedingt darauf, dass es sich nicht nur um eine "eichfähige", sondern tatsächlich um eine "geeichte" Waage handelt. Eine geeichte Waage hat immer das Prüfsiegel des kantonalen Eichamtes. Unser Prüfsiegel des Kantons Luzern ist gültig bis Februar 2024. Zuständiges Eichamt: Luzern



DER ANKAUFSPREIS

Es gibt für den Ankaufspreis bei Gold und Silber keine gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt auch für Münzen, Medaillen, Bestecke und sonstige Gegenstände aus Edelmetall. Da dies oftmals schamlos ausgenutzt wird, ist es empfehlenswert, sich über den Wert seiner Schätze vorgängig möglichst gut zu informieren. Gold-, sowie Silberstempel geben Auskunft über den Edelmetallanteil von Schmuckstücken und Bestecken. Eine digitale Küchenwaage reicht vollkommen aus, um mit der Gewichtsangabe und dem ermittelten Feingehalt einen ungefähren Wert zu ermitteln.

Eine wichtige Hilfestellung für Ihren Vergleich bietet unser Goldrechner, sowie unser Silberrechner. Nur das Gewicht in Gramm bei dem entsprechenden Feingehalt eintragen ... fertig. Den Wert, den wir Ihnen dafür auszahlen, können Sie sofort ablesen.



Des Weiteren stellen wir Ihnen hier eine Ankaufspreisliste zur Verfügung, welche die Ankaufspreise für viele gängige Goldmünzen, Silbergeld, Silberbestecke, Zinn etc. aufzeigt.


Übrigens: Abzüge gibt es bei uns keine! Versteckte Kosten gibt es auch nicht! Der Betrag ist immer der NETTO-AUSZAHLBETRAG im Moment der Abfrage.



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